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Channel: Kommentare zu: DGB: Rentenpaket auf Beamte übertragen
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Von: Nachdenklich

Die Forderungen müssen lauten: Schichtdienstleistende im operativen Bereich gehen Abschlagsfrei mit 55 in Pension. Die Pensionsbemessung wird von A11 erstellt.

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Von: wolle

Leute, jetzt bleibt mal auf dem Boden. Ein Rentner würde Tränen in den Augen kriegen, wenn er unsere Pensionen sehen könnte (71% von letzten, höchsten Gehalt). Also ich möchte das Rentenpaket nicht....

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Von: Nachdenklich

@wolle Das ist der Boden und es geht hier nicht um Rentner sondern Pensionäre der Polizei, das kann man mit dem Rentner nicht vergleichen. Die Pension/Ruhestand mit 55 gibt es doch schon bei der...

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Von: südberliner

Jawoll, A11, ach was, A13 für alle und zwar sofort! Aber jetzt mal im Ernst und mit Blick in die Realität: Die Bundespolizei besteht nicht ausschließlich aus topausgebildeten Elitepolizisten, welche...

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Von: Faulibär

Jetzt mal andersrum gefragt. Warum MUSS ich als PVB mit 62 Jahren in Pension gehen? Ja ich weiss, steht so geschrieben!! Aber gibt es dafür einen nachvollziehbaren Grund? Eine Vielzahl von PVB sitzen...

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Von: Sachbearbeiter

@ Wolle Äpfel mit Birnen vergleich gilt nicht. Wenn man nen Rentner mit einem Pensionär gleichstellen möchte, dann bitte mit allen Konsequenzen. Ausgehend von einem gleichbleibenden Nettoverdienst...

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Von: BuFiPo

auf dem Teppich bleiben… – nichst anderes verstehe ich unter “meinen” Forderungen. Ich will mich (und meine Kollegen) auch nicht mit denjenigen vergleichen, die eine “Spitzenposition” inne haben – es...

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Von: Ludolf

Lebensarbeitszeiten Vor der Agenda 2010: Rentner und Zivilbeamte: 65 Jahre Polizeibeamte: 60 Jahre; also minus 5 Jahre Nach der Agenda 2010: Rentner und Zivilbeamte: 67 Jahre Polizeibeamte: 62 Jahre;...

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Von: BuFiPo

@Ludolft, schöne Mathematik, es aber dir und uns allen nur etwas bringt, wenn man dann die Endstufe der jeweiligen Laufbahn erreicht hat und diese pensionsfähig ist, mit Polizeizulage und einer höheren...

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Von: loddel

@BuFiPo Als Polizeibeamter bekommst Du doch die 4091 Euro Abfindung als Ausgleich für die nicht mehr zu erreichenden 63 bzw. 65 oder auch 67 Jahre. Und das sogar steuerfrei. Aber das mit den 58 Jahren...

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